Bildungsscheck / Bildungsurlaub
Bildungsscheck
Das Land NRW fördert bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe die berufliche Weiterbildung mit sogenannten „Bildungsschecks“; 50 % Ihrer Kursgebühr (bis maximal € 500) übernimmt das Land – Sie zahlen nur den Rest.
Unsere Fortbildungen sind für das Bildungsscheckverfahren anerkannt.
Der Bildungsscheck ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen – eine Nachfolgeregelung wurde für den Herbst 2024 in Aussicht gestellt.
Weitere Infos erhalten Sie unter:
Bildungsurlaub
Nutzen Sie auch die Möglichkeiten des Bildungsurlaubs nach dem NRW-Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Grundsätzlich sind die asb-Fortbildungen im Sinne des AWbG NRW anerkannt und benötigen keine Einzelgenehmigung.
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