Bildungsscheck / Bildungsurlaub

Bildungsscheck

 

Das Land NRW fördert bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe die berufliche Weiterbildung mit sogenannten „Bildungsschecks“; 50 % Ihrer Kursgebühr (bis maximal € 500) übernimmt das Land – Sie zahlen nur den Rest.

Unsere Fortbildungen sind für das Bildungsscheckverfahren anerkannt. 

Der Bildungsscheck ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen – eine Nachfolgeregelung wurde für den Herbst 2024 in Aussicht gestellt.

Weitere Infos erhalten Sie unter:

Bildungsurlaub

Nutzen Sie auch die Möglichkeiten des Bildungsurlaubs nach dem NRW-Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Grundsätzlich sind die asb-Fortbildungen im Sinne des AWbG NRW anerkannt und benötigen keine Einzelgenehmigung.

Weitere Infos unter: