Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)

Grundlagen

Die Satzung des arbeitskreises soziale bildung und beratung e.V (asb) und das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung.

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und dem asb. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.

Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Version.

2. Teilnahme

  1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des asb steht allen Interessierten offen.

  2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein. 

3. Anmeldung

  1. Für alle Veranstaltungen des asb ist eine Anmeldung nötig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.

  2. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen anerkannt.

  3. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozent:in bzw. Seminarleitung. 

4. Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf dieser Internetseite, im asb-Programmheft und ggf. in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.

5. Teilnahmekosten

  1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

  2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.

  3. Der asb ist umsatzsteuerbefreit nach §4 Nr. 22a UStG. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. 

6. Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung

  1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es aus Gründen, die nicht vom asb zu verantworten sind, nicht möglich, eine Veranstaltung programmgemäß durchzuführen, so kann diese abgesagt werden.

  2. Bei einer Absage von Veranstaltungen von Seiten des asb werden bereits geleistete Zahlungen voll erstattet.

  3. Bei einem Rücktritt eines Teilnehmenden von einer Veranstaltung entstehen bis zu einer Frist von 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Verwaltungsgebühren von € 10 p. P. bei Seminaren mit Übernachtung und beruflichen Weiterbildungen und € 5 p. P. bei allen anderen Veranstaltungen.

    Nach dieser Frist erhebt der asb bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr von 40 % der Teilnahmekosten, bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr von 60 % der Teilnahmekosten, bis eine Woche vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr von 80 % der Teilnahmekosten, danach die gesamten Teilnahmekosten.

    Bei den beruflichen Weiterbildungen „Grund- und Aufbaukurs Systemische Beratung“ gelten geänderte Fristen/Gebühren: Bei Rücktritt von diesen Veranstaltungen entstehen bis zu einer Frist von 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Verwaltungsgebühren von € 25 p. P. Nach dieser Frist erhebt der asb bei einem Rücktritt bis acht Wochen vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr von 40 % der Teilnahmekosten, bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr von 70 % der Teilnahmekosten, danach die gesamten Teilnahmekosten.

    Rücktritte sind schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung der jeweiligen Fristen an den asb zu richten. 

7. Datenschutz / Personenbezogene Daten

Hinweise zum Datenschutz und der Verwendung von personenbezogenen Daten finden Sie auf der Unterseite Datenschutz.

8. Haftung

  1. Die Veranstaltungsteilnahme, einschließlich der An- und Abreise, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der asb haftet für seine Mitarbeitenden im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen, für sonstige Schäden, insbesondere den Verlust von Gegenständen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    Durch die Veranstaltungsteilnahme werden keine vertraglichen Aufsichtspflichten gegenüber minderjährigen Teilnehmenden begründet.

  2. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit von Dozent:in bzw. Seminarleitung sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die der asb nicht zu vertreten hat, befreien den asb für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der asb nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, verpflichtet. 

9. Jahresprogrammheft

Der asb behält sich vor, ehemaligen Teilnehmenden von asb-Veranstaltungen einmal im Jahr ein neues, gedrucktes Jahresprogrammheft kostenlos per Post zu senden.
Sollte dies nicht gewünscht sein, reicht eine kurze Nachricht an den asb aus.

10. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der asb ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Sonstiges / Gerichtsstand

  1. Für die Veranstaltungen gelten im Übrigen die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte.

  2. Der allgemeine Gerichtsstand bestimmt sich nach dem Sitz des asb, Münster.